Wissenswertes

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Schwarze Wanne – was es zu beachten gilt

Wie man Bauwerke, die nicht wasserdicht sind, abdichtet

Die DIN 18533 regelt im Wesentlichen die Durchdringung der Abdichtung erdberührter Bauwerksteile für Kabel- und Rohrdurchführungen. Der Geltungsbereich der Norm bezieht sich auf die Abdichtung von nicht wasserdichten erdberührten Bauwerken oder Bauteilen. Gebäudeabdichtungen dieser Art werden im allgemeinen Sprachgebrauch als „Schwarze Wanne“ bezeichnet und verfügen einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

Geregelt ist zum Beispiel, dass Durchdringungen – dazu gehören Rohrdurchführungen, Abläufe und auch Verankerungen – so angeordnet werden müssen, dass die Bauwerksabdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann. Durchdringungen mit Leitungen, die im Verantwortungsbereich von Drittfirmen (z.B. Versorgungsunternehmen) hergestellt werden, sollten abdichtungstechnisch so gestaltet sein, dass bei Undichtheiten eine klare Verantwortungszuordnung möglich ist. Aus diesem Grund sollten bauseits Futterrohre verwendet werden, an die die Bauwerksabdichtung angeschlossen werden kann. Die dichte Durchführung der Leitung(en) durch das Futterrohr ist dann von den Drittfirmen zu konzipieren und auszuführen. Diese Bauweise muss im Vorfeld natürlich mit den Beteiligten abgestimmt werden und kann nur zur Anwendung kommen, wenn Lage und Position der Durchdringung festgelegt werden können.

Abbildung: Plattenkonstruktion – Curaflex® 7006/M/S © DOYMA GmbH & Co

Konstruktive Vorgaben

Bei mehreren Leitungen sollten Gruppendurchführungen angewendet werden (Mehrspartenhauseinführung, Plattenkonstruktion bei Los- und Festflansch). Der Baukörper sollte rechtwinklig auf möglichst kurzem Weg durchstoßen werden. Die Art der Durchdringung muss auf den Baukörper, die Art der Flächenabdichtung und die Bauart der durchdringenden Leitung abgestimmt sein.

Die Öffnung für die Durchdringung ist abgestimmt auf das System der Durchdringung herzustellen. Hierfür kommen vorzugsweise Futterrohre oder durch Schalungen hergestellte Aussparungen in Frage. Die Öffnung ist so auszuführen, dass die Funktions- und Betriebsfähigkeit der Gebäudeabdichtung und der Leitung sowie die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes gegeben sind.

Die Außenkanten der Verbindungselemente von Klebeflansch-, Anschweißflansch- und Manschettenkonstruktionen sollten im Regelfall mindestens 150 mm von Bauwerkskanten und Bauwerkskehlen und mindestens 300 mm von Bauwerksfugen entfernt sein. Bei Los- und Festflanschkonstruktionen sollte der Abstand mindestens 300 mm zu Bauwerkskanten und Bauwerkskehlen und mindestens 500 mm von Bauwerksfugen eingehalten werden. Ist es nicht möglich, diese Abstände einzuhalten, sind Sonderkonstruktionen einzuplanen.

Durchdringungen dürfen auch bei zu erwartenden Bewegungen der Bauteile oder angrenzender Bodenschichten ihre Funktion nicht verlieren, gegebenenfalls sind dafür besondere Maßnahmen (ordnungsgemäße Verdichtung, Auflager aus Magerbeton etc.) zu treffen.

Exkurs: Sonderkonstruktionen
Das Thema Sonderkonstruktionen ist übrigens ein Steckenpferd der DOYMA GmbH & Co. Wenn es um Durchführungssysteme für Ver- und Entsorgungsleitungen aller Art geht, reichen Standardlösungen in vielen Fällen nicht aus. Anspruchsvolle Gebäudetypen erfordern meistens hochspezialisierte Sonderkonstruktionen. Sobald Leitungen zum Beispiel außergewöhnliche Abmessungen aufweisen oder besondere thermische, chemische beziehungsweise physikalische Anforderungen existieren, sind Dichtungssysteme als Sonderkonstruktion die einzige Lösung. Nur diese Bauteile werden den individuellen Bedingungen des Bauwerks gerecht. Die DOYMA GmbH & Co ist auf diese Art der Sonderlösungen spezialisiert. Am Firmensitz in Oyten entstehen regelmäßig komplexe, hochpräzise Einzelstücke, die garantiert gas- und wasserdicht sind. Und weil das Unternehmen auf sein Know-how in diesem Bereich stolz ist, wurde die Servicemarke Meisterwerk+ ins Leben gerufen. Mehr dazu gibt es unter www.doyma.de

Ausführungen der Durchdringungen

Abhängig von der Wassereinwirkungsklasse sind folgende Durchführungssysteme anzuwenden:

Bei Abdichtungsbahnen: Durchdringungen bei W1-E

Bei W1-E ist die Abdichtung mit Hilfe eines Klebeflansches, eines Anschweißflansches, einer Manschette mit Schelle oder flüssig zu verarbeitenden Stoffen an die Durchdringung anzuschließen. Die Flanschbreite der Klebe- und Anschweißflanschkonstruktionen muss mindestens 120 mm betragen.

Bei Abdichtungsbahnen: Durchdringungen bei W2-E
  • Hier ist die Abdichtung mit Hilfe einer Los- und Festflanschkonstruktion an die Durchdringung anzuschließen. Die Los- und Festflanschkonstruktion muss aus Stahl bestehen und bestimmte Abmessungen aufweisen (Losflanschbreite min. 150 mm, Festflanschbreite min. 160 mm, Materialstärke min. 10 mm und Spannbolzen oder Spannschrauben min. M20 mit einem Abstand von 75 bis 150 mm)

Die Drehmomente mit denen die Konstruktion zu verspannen ist, werden je nach Art der Abdichtungsbahn in der DIN 18533 Teil 1 Anhang A angegeben. Im Zweifelsfall sind sie beim Hersteller der Abdichtungsbahn zu erfragen.

Kommen Bitumendichtbahnen zum Einsatz, ist ein Stahlring zum Begrenzen des Ausfließens von Bitumen vorzusehen. Im Bereich der Flansche dürfen die Abdichtungsbahnen keine Falten, Knicke oder andere Unebenheiten aufweisen.

Bei einer einlagig verlegten Abdichtung ist beidseitig der Dichtbahn jeweils eine mindestens 2 mm dicke Zulage aus demselben Werkstoff oder stoffverträglichem Elastomer erforderlich. Bei einer entsprechend harten Abdichtungsbahn sind Zulagen in gleicher Weise vorzusehen. Eine Vlieskaschierung unter einer Abdichtungsbahn muss innerhalb der Flanschkonstruktion entfernt werden.

Bei W2.1-E können Anschlüsse an Durchdringungen auch mit geprüften Hauseinführungssystemen (Prüfdruck 1 bar) ausgeführt werden, welche über einen Dichtflansch mit einer Breite ≥ 30 mm verfügen. Voraussetzung hierfür ist eine ebene und feste Wand- und Abdichtungsoberfläche im Bereich des Dichtflansches. Zum Ausgleich von Mauerwerksunebenheiten kann ein entsprechender Flansch als Abdichtungsuntergrund, sowie systemabhängig auch ein Futterrohr erforderlich sein.

Abbildung: Hauseinführungssystem – Quadro-Secura® Nova 1 © DOYMA GmbH & Co

Abbildung: Dichtungsbahn mit Zulagen (Curaflex® C/2/SD/6) © DOYMA GmbH & Co

Bei Abdichtungsbahnen: Durchdringungen bei W3-E
  • In diesem Fall ist die Abdichtung mit Hilfe eines Klebeflansches, eines Anschweißflansches, einer Manschette mit Schelle oder einer Los- und Festflanschkonstruktion an die Durchdringung anzuschließen. Die Los- und Festflanschkonstruktion muss aus Stahl bestehen und bestimmte Abmessungen aufweisen (Losflanschbreite min. 60 mm, Festflanschbreite min. 70 mm, Materialstärke min. 6 mm und Spannbolzen oder Spannschrauben min. M12 mit einem Abstand von 75 bis 150 mm)

Die Anforderungen bzw. Festlegungen hinsichtlich der Drehmomente, Begrenzung gegen Ausfließen von Bitumen, Zustand der Bahnen im Bereich der Flansche und der Zulagen gilt hier analog.

Bei PMBC: Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen

Wird die Abdichtung in Form von spachtelbaren Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC) hergestellt, kann die Durchdringung abhängig von der Wassereinwirkungsklasse wie folgt ausgeführt werden:

a) bei W1-E

Der Anschluss der PMBC an das zu durchdringende Bauteil ist mit einem Klebeflansch mit einer Flanschbreite von ≥ 5 cm auszuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Oberfläche und das Material des Klebeflansches eine ausreichende Haftung gewährleistet. In die PMBC ist eine Verstärkungseinlage mindestens in der Breite des Klebeflansches mittig einzuarbeiten.

Gewährleistet die Oberfläche und das Material der Leitung bzw. des Futterrohres eine ausreichende Haftung für die PMBC und ist darüber hinaus bitumenverträglich, kann die PMBC alternativ auch hohlkehlenartig an die Leitung bzw. das Futterrohr angearbeitet werden. Voraussetzung für die Ausführungsvariante ist, dass keine axialen und radialen Bewegungen der Leitungen über die gesamte Betriebsdauer stattfinden dürfen und dann die Maßnahmen vorab mit dem Leitungsbetreiber abzustimmen sind, um Schäden an den Leitungen zu verhindern.

b) bei W2.1-E

Der Anschluss der PMBC an das zu durchdringende Bauteil kann mit Klebeflanschen mit einer Flanschbreite von mindestens 120 mm oder mit einem geprüften Klebeflansch (Prüfdruck 1,0 bar) mit einer Flanschbreite; von mindestens 50 mm nach DIN 18533-1 Anhang A.2; mit Hauseinführungssystemen mit Dichtflansch nach DIN 18533-1 Anhang A.8; mit Los- und Festflanschkonstruktionen nach DIN 18533-1 Anhang A.6 mit einer bahnenförmigen Dichtmanschette oder mit geprüfter Los- und Festflanschkonstruktion für PMBC ausgeführt werden.

Fällt die Entscheidung auf die zuletzt genannte "Los- und Festflanschkonstruktion für PMBC", müssen einige Aspekte beachtet werden. So müssen die Kontaktflächen der Los- und Festflansche durch geeignete Maßnahmen (z.B. besanden) in ihrer Rauigkeit derart ausgeführt werden, dass ein Abgleiten der PMBC verhindert wird. Darüber hinaus ist auf dem Festflansch ist eine erhöhte Trockenschichtdicke von 5 mm aufzubringen. Des Weiteren ist nach dem Austrocknen der PMBC durch Abstandshalter sicherzustellen, dass sich nach dem Verspannen des Losflansches ein Spalt von 4 mm (Mindesttrockenschichtdicke) einstellt und das ein Hinterlaufen an den Abstandshaltern durch geeignete Maßnahmen (z.B. O-Ringe) ausgeschlossen wird.

Abbildung: Abdichtsystem mit Klebeflansch für KMB/PMBC © DOYMA GmbH & Co

Abbildung: DOYMA Curaflex® 1776 – Detailansicht © DOYMA GmbH & Co

Abbildung: Abdichtsystem mit Klebeflansch für MDS © DOYMA GmbH & Co

Bei MDS: Rissüberbrückenden mineralischen Dichtschlämmen

Der Anschluss der MDS an das zu durchdringende Bauteil ist mit einem Klebeflansch mit einer Flanschbreite von ≥ 5 cm auszuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Oberfläche und das Material des Klebeflansches eine ausreichende Haftung gewährleistet. Alternativ kann die MDS bei W1-E mit einer Einlage aus einer zum Abdichtungssystem passenden Dichtmanschette an die einzudichtende Leitung angeschlossen werden.

  • Voraussetzung für die Ausführungsvariante ist, dass keine axialen und radialen Bewegungen der Leitungen über die gesamte Betriebsdauer stattfinden dürfen. Wichtig ist zu beachten, dass Dichtungsschlämme unter Umständen hoch alkalisch sind. Hier ist vorab eine Verträglichkeit der eingesetzten Materialien zu prüfen.
Bei FLK: Flüssigkunststoffen
  • Der Anschluss des FLK bei W3-E an das zu durchdringende Bauteil ist mit einem Klebeflansch mit einer Flanschbreite von ≥ 5 cm auszuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Oberfläche und das Material des Klebeflansches eine ausreichende Haftung gewährleistet. Alternativ kann FLK bei W3-E auch direkt auf die Leitung geführt werden. Der Anschluss muss ≥ 100 mm betragen. Voraussetzung für die Ausführungsvariante ist, dass keine axialen und radialen Bewegungen der Leitungen über die gesamte Betriebsdauer stattfinden dürfen.

Weitere Informationen zu Gebäudeabdichtungen im Allgemeinen und zu den Themen „Schwarzen Wanne“ und Sonderkonstruktionen im Speziellen finden Sie auf www.doyma.de

Abbildung: Abdichtsystem mit Klebeflansch für FLK © DOYMA GmbH & Co

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